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FriendsForever
Satzung
§ 1 Name
Friends Forever (Gründungsjahr 1996).
§ 2 Ziel
Ziel des Fanclubs ist es, den VfB Stuttgart jederzeit fair zu unterstützen,
das Clubleben zu fördern, den Besuch von Heim- und Auswärtsspielen zu
organisieren und eine gezielte Zusammenarbeit mit der Fanbetreuung des VfB
Stuttgart zu gewährleisten.
Der Fanclub setzt sich zum Ziel, bei der Durchführung sämtlicher Clubaktivitäten
(Treffen, Auswärtsfahrten, Hobbyfußball usw.) Umweltaspekte zu berücksichtigen
und, wann immer möglich, auf umweltfreundliche öffentliche Verkehrsmittel
umzusteigen.
§ 3 Sitz
Sitz des Fanclubs ist die aktuelle Adresse des Ersten Vorsitzenden.
§ 4
Organisation
Der Fanclub besitzt eine demokratische Struktur. Er wird vertreten von den
gewählten Organen:
- Erster Vorsitzender
- Zweiter Vorsitzender
- Kassenwart
§ 5 Wahlen
Die Mitglieder des Fanclubs wählen mit einfacher Mehrheit den Ersten und
Zweiten
Vorsitzenden und den Kassenwart. Zur Beschlußfähigkeit müssen 50% der Mitglieder
anwesend sein. Die Amtszeit der Funktionsträger beträgt drei
Jahre. Der Vorsitzende ruft nach Ablauf der
Amtszeit, oder bei aktuellem Anlaß, alle Mitglieder des Fanclubs zur Wahl
zusammen. Jedes Mitglied ist voll mit einer Stimme stimmberechtigt.
Des weiteren werden
Vorstand und Kassenwart bei einer dafür einberufenen Sitzung jährlich entlastet
und berichten über die Aktivitäten im vergangenen Clubjahr.
§ 6
Mitglieder
Mitglied kann jeder Fan des VfB Stuttgarts oder eines anderen, nahestehenden
Clubs werden, der die demokratische Struktur und die Regeln des Clublebens
akzeptiert. Der Vorsitzende kann bei Mitgliedsanträgen ein Veto einlegen, eine
Versammlung einberufen und die Mitglieder mit einfacher Mehrheit über den Antrag
entscheiden lassen.
Ein Mitglied kann aktiv oder passiv dem Club beitreten. Die passiven Mitglieder
sind bei den in dieser Satzung festgelegten Mehrheiten nicht der Grundgesamtheit
zuzurechnen.
§ 7
Gewaltverzicht
Jedes Mitglied hat beim Eintritt einen Gewaltverzicht zu unterschreiben und
sich bedingungslos von jeglicher Gewaltanwendung in und um Stadien zu
distanzieren.
Bei einer Zuwiderhandlung erfolgt der sofortige Ausschluß des Mitgliedes.
§ 8
Mitgliedsbeitrag
Ein genereller Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Bei außergewöhnlichen
Aufwendungen beantragt der Vorstand bei einer Mitgliederversammlung eine
Mitgliederentscheidung mit einfacher Mehrheit, wie die Ausgaben zu decken sind.
Gründungsmitglieder erhalten ein vom Clublokal gesponsortes Trikot. Spätere
Neueinsteiger werden beim Trikoterwerb zwar praktisch aber nicht finanziell
unterstützt.
§ 9
Treffen
Der Fanclub tritt in unregelmäßigen Abständen, nach Einberufung durch den
Vorstand zusammen.
Die Treffen finden gewöhnlicherweise im Stammlokal des Clubs, dem Cafe Weiss /
Kulmbacher Bierstuben in der Geißstraße in Stuttgart-Mitte statt.
§ 10
Mitgliederverwaltung
Der Vorstand verwaltet die Mitgliederlisten und organisiert das
Clubleben.
§ 11
Satzungsänderung
Zur Änderung dieser Satzung bedarf es einer einfachen Mehrheit. Dabei müssen
mindestens 50% aller Mitglieder an der Abstimmung teilnehmen.
§ 12
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Annahme durch alle Gründungsmitglieder beim
ersten Fanclubtreffen in Kraft.
Stand: 27.03.1997